Neben der Zahlung von BPM beim Einsteigen in ein Auto in den Niederlanden gibt es auch so etwas wie Rest-BPM. Rest-BPM ist der Betrag, den Sie beim Import Ihres Autos bezahlt haben und den Sie zurückerhalten können, wenn Sie das Auto exportieren oder wieder verkaufen.
Die Rückgewinnung des restlichen BPM kann ein komplizierter Prozess sein und es kann daher ratsam sein, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Wir können Ihnen helfen, die verbleibenden BPM zu berechnen und einen Erstattungsantrag bei den Steuerbehörden einzureichen.
Es ist wichtig zu wissen, dass für die Rückforderung der Rest-BPM unterschiedliche Bedingungen gelten. Beispielsweise müssen Sie nachweisen können, dass das Auto tatsächlich exportiert oder verkauft wurde. Sie müssen auch innerhalb einer bestimmten Frist einen Rückerstattungsantrag stellen, da sonst der Anspruch auf Rückerstattung der verbleibenden BPM erlischt.
Wir haben Erfahrung mit der Rückgewinnung von Rest-BPM und können Sie durch den gesamten Prozess führen. So stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt ausgefüllt sind und der Erstattungsantrag rechtzeitig gestellt wird. Darüber hinaus halten wir Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden, sodass Sie stets über den Stand der Dinge informiert sind.
Wenn Sie Hilfe bei der Rückgewinnung von Rest-BPM benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen, das Geld zurückzufordern, das Sie beim Einsteigen in Ihr Auto bezahlt haben.